Placeholder image

Barrierefreiheit

 

Erklärung nach Anlage 3, Nummer 1, des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
für https://achim-reichert.de
- Zuletzt aktualisiert am 29.11.2025 -

Das Gesetz

Seit 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit hat Deutschland die Richtlinie 2019/882 der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist es, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen im Bereich digitaler Medien für Menschen mit Behinderungen und sonstigen Einschränkungen zu gewährleisten.

Es betrifft sowohl Produkte wie auch Dienstleistungen. Konkrete Informationen zur Umsetzung des Gesetzes sind in der zugehörigen Verordnung (BFSGV) geregelt. Darüber hinaus ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, weitere Details festzulegen, Hilfestellungen bei der Umsetzung zu geben oder andere damit zu beauftragen. 

 

Davon nicht betroffen

 a) Sachlich

Auch wenn in der Internetadresse nicht der Begriff „Familie“ vorkommt, sondern nur Vor- und Nachname des Betreibers und inhaltlich Verantwortlichen, so handelt es sich doch um eine typische Familienseite. Alle Familienmitglieder sind darin nämlich ausführlich behandelt und gewürdigt. Bei besonders enger Auslegung einschlägiger Gesetze und der Rechtsprechung könnte man zwar einwenden, dass sie zwar überwiegend, aber nicht ausschließlich rein privater Natur ist. Bei Sohn Alexander Reichert gibt es nämlich einen Link auf seine berufliche Internetadresse. Aus dem Zusammenhang ist aber ersichtlich, dass es sich hierbei nicht um versteckte Werbung handelt, sondern um eine persönliche Würdigung, was er nach schwerer überstandener Krankheit in jungen Jahren heutzutage schon wieder alles kann.

Die vorliegende Website enthält keine Interaktionsmöglichkeiten, keinerlei Formulare, die ausgefüllt werden können oder müssen, keinerlei Geschäftsanbahnung mit einem Verbraucher und fällt damit nicht unter den Begriff elektronischen Geschäftsverkehrs. Sie können hier keine Fragen stellen, nichts bestellen, sich nicht für irgendetwas vormerken lassen, keine Termine buchen oder bereits gebuchte stornieren, und auch keine Kommentare abgeben.  

Als Betreiber und inhaltlich Verantwortlicher dieser Website halte ich mich daher sachlich nicht als vom BFSG betroffen. 

 

b) Persönlich

Da ich Rentner und seit vielen Jahren nicht mehr berufstätig bin, damit auch keine Personen beschäftige, keinen Jahresumsatz und keine Jahresbilanzsumme von mehr als 2 Mio. Euro erziele, bin ich gemäß § 3, Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Punkt 17 BFSG auch persönlich vom BFSG nicht betroffen. Was den Begriff und die Definition von Kleinstunternehmen betrifft, gilt das auch für meinen Sohn Alexander, wenn er nach meinem Tod die Familienseite in meinem Sinne weiter betreibt.

 

Informationen gemäß Anlage 3, Nummer 1 BFSG

Trotz fehlender Betroffenheit kann ich nicht ausschließen, nach Anlage 3, Nummer 1 BFSG mindestens folgende Angaben machen zu müssen:

Angaben nach Art. 246 BGBEG

Angaben zum und inhaltlich Verantwortlichen

Können Sie meinem Impressum entnehmen.

Angaben zur Dienstleistung 

Beim Begriff „Dienstleistung“ müssen wir zweierlei unterscheiden: Zum einen, die Erstellung der vorliegenden Website, zum anderen deren Betrieb.

  • Die Website wurde von meinem Sohn Alexander erstellt. Die Erstellung von Websites wie dieser wird auf seiner Webseite Erstellung Ihrer Homepage ausführlich behandelt. 
  • Für den Betrieb sind die im o.a. Impressum angegebenen Personen sowie die Firma STRATO in Berlin als Provider verantwortlich.
 

Angaben nach Anlage 3, Nr. 1 BFSG

Beschreibung der Dienstleistung und ihrer Durchführung

Wenn der Begriff „Dienstleistung“ für diese Website überhaupt zu verwenden ist, so hat sie rein informativen Charakter für einen schwindenden Kreis potenzieller Interessenten. 

Beschreibung, wie die mit dieser Website vermittelten Informationen die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.  

Wegen der sachlich und persönlich nicht gegebenen Betroffenheit muss diese Website nicht die Anforderungen des BFSG erfüllen. Wenn sie es trotzdem tut, geschieht das freiwillig und nur partiell.

Auch wenn viele Internetnutzer schwarze Schrift auf weißem Grund bei größeren Textmengen als angenehmer für die Augen empfinden, hat der Auftrag- und Namengeber der Familienseite auf weißer Schrift auf schwarzem Grund bestanden. Er ist nach wie vor davon überzeugt, dass der Kontrast hervorragend und der Text damit gut lesbar ist. Da ihm bewusst ist, dass mit seinem geschwundenen Bekanntheitsgrad die Familienseite heutzutage nur noch wenige Besucher findet und diese nur noch punktuell und nicht in größerer Menge seine Texte lesen werden, wird es – falls überhaupt – bei keinem Besucher zu einer Überlastung der Augen kommen.

 

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die Überwachung auf Einhaltung des BFSG ist in Deutschland Ländersache. Die 16 Bundesländer haben sich inzwischen per Staatsvertrag auf Einrichtung und Betrieb einer gemeinsamen Überwachungsstelle in Magdeburg geeinigt. Sie befindet sich z.Zt. im Aufbau.

Da aber noch nicht alle Länder den Staatsvertrag ratifiziert haben, besteht z.Zt. noch ein ziemliches Zuständigkeitswirrwarr, wie die Berliner Anwaltskanzlei Piltz Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwälte PartnerGmbH auf ihrer Website unter folgendem Link berichtet.

Bis zur Aufnahme ihres Betriebs liegen uns folgende Angaben vor: 

 

Adresse: MLBF (in Errichtung) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt,
Postfach 39 11 55 Magdeburg

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Telefon: 0391 567 6970